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GMP Verträge und ihre Tücken

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Als Inhaber einer Herstellungserlaubnis im Pharmazeutischen Bereich sind Sie verpflichtet, mit Ihren Lieferanten, Lohnherstellern und Dienstleistern zu Ihren kaufmännischen Verträgen auch GMP-Verträge zu schließen.

Dazu gehört dann ebenso die sogenannte Verantwortungsabgrenzungsverreinbarung (VAV) im oder als Anhang zum Quality Agreement.

Wissen Sie mit wem Sie alles einen Vertrag schließen müssen? Haben sie alle Verträge? Sind alle Verträge auf dem neuesten Stand?

Gerne helfen wir Ihnen hierbei und unterstützen Sie ebenfalls bei der Kommunikation mit Ihren Lieferanten, Lohnherstellern und Dienstleister. Schreiben Sie gerne eine kurze E-Mail an:
info@qualitaetswandel.de

Ihr Team von Qualitätswandel

Qualitätswandel 20. November 2023